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Dieser Vertrag regelt die Zurverfügungstellung der Plattform healthbookr in SaaS-Form für Anbieterinnen und Anbieter, also für Personen und Unternehmen, die auf healthbookr ein Profil führen und ihre Leistungen darstellen. Für Suchende gelten stattdessen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Suchende.
1. Vertragspartner, Geltung und Unternehmereigenschaft
1.1 Vertragspartner. Dieser Vertrag wird abgeschlossen zwischen Manuel Hauptmann, Einzelunternehmen, Kleßheimer Allee 59b, 5020 Salzburg, Österreich, UID ATU83299716 (im Folgenden kurz „healthbookr”) und den Anbietern auf der Plattform healthbookr (im Folgenden „Auftraggeber”).
1.2 Nur mit Unternehmern. healthbookr schließt diesen Vertrag ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Der Auftraggeber bestätigt bei Vertragsabschluss ausdrücklich, dass er den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht vorgesehen und nicht zulässig.
1.3 Vertragsgrundlagen. healthbookr erbringt Leistungen auf der Grundlage dieses SaaS-Vertrages, der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Preisseite sowie eines allfälligen individuellen schriftlichen Angebots. Diese Grundlagen liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.4 Vorgehen bei Widersprüchen. Bei Widersprüchen zwischen einem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung und diesem SaaS-Vertrag gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern die generelleren Bestandteile automatisch ab.
1.5 Bedingungen des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von healthbookr nur dann wirksam, wenn healthbookr diese ausdrücklich und unter Bezugnahme auf diese Rechtstexte schriftlich annimmt. Ansonsten widerspricht healthbookr ihrer Einbeziehung ausdrücklich. Bei Widersprüchen zwischen Vertragselementen von healthbookr und solchen des Auftraggebers gehen die Vertragselemente von healthbookr vor.
1.6 Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
2. Vertragsabschluss
2.1 Abschluss über die Plattform. Im Regelfall kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Auftraggeber den Bestellvorgang auf der Plattform abschließt und healthbookr den gewählten Tarif aktiviert. Die Aktivierung gilt als Annahme.
2.2 Individuelle Angebote. Angebote von healthbookr außerhalb des Bestellvorgangs, etwa individuelle Angebote oder Produktunterlagen, sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber auf dieser Grundlage einen Auftrag, ist er daran zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme durch healthbookr zustande; eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Annahme dar.
2.3 Zugang von Erklärungen. Werden elektronische Kommunikationsmittel verwendet, gelten Erklärungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage) zwischen 8:00 und 16:00 Uhr (CET) abgegeben werden, als am selben Tag zugegangen; außerhalb dieser Zeiten abgegebene Erklärungen gelten als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr (CET) zugegangen.
2.4 Informationspflichten. Die in § 9 Abs 1 Z 1–4 ECG normierten Informationspflichten werden gemäß § 9 Abs 3 ECG abbedungen.
3. Rolle von healthbookr; Verträge mit Suchenden
3.1 Informations- und Vermittlungsmedium. healthbookr ist ein reines Informations- und Vermittlungsmedium, das Anbietern ermöglicht, ihre Leistungen darzustellen. healthbookr bietet selbst keine Beratung, Diagnose, Therapie oder Behandlung an.
3.2 Verträge mit Suchenden. Verträge über Beratung, Diagnose, Therapie oder Behandlung sowie deren Honorierung werden ausschließlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und den Suchenden geschlossen. healthbookr wird nicht Vertragspartei und wickelt keine Zahlungen zwischen Auftraggeber und Suchenden ab.
3.3 Terminanfragen. healthbookr leitet Terminanfragen von Suchenden an den Auftraggeber weiter und stellt Werkzeuge zu deren Verwaltung bereit. Die Bestätigung, Durchführung und Abrechnung des Termins obliegt allein dem Auftraggeber.
4. Leistungsumfang, Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von healthbookr.
4.2 Leistungsumfang. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Preisseite sowie aus einem allfälligen individuellen Angebot. Informationen aus anderen Quellen, die nicht in den Vertrag einbezogen wurden, sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
4.3 Fachgerechte Leistung. Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet healthbookr eine fachgerechte Ausführung. Innerhalb des Rahmens der Leistungsbeschreibung hat healthbookr Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten der Ausführung bestehen.
4.4 Leistungen Dritter. healthbookr ist berechtigt, bei der Erbringung der Leistungen Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder Leistungen Dritter einzusetzen. Sind solche Fremdleistungen ausdrücklich vereinbart, besteht die Verpflichtung von healthbookr in deren fachgerechter Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung durch den Dritten.
4.5 Berufsrechtliche Befugnis. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erbringung der von ihm dargestellten Gesundheitsleistungen berechtigt und befugt ist, insbesondere über die erforderlichen Berufs-, Gewerbe- oder sonstigen Berechtigungen verfügt, und dass er alle einschlägigen rechtlichen und berufsrechtlichen Vorgaben einhält, insbesondere die Werbebeschränkungen seines Berufsrechts.
4.6 Inhalte des Auftraggebers. Die vom Auftraggeber eingestellten Angaben müssen richtig, aktuell und nicht irreführend sein und dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Für hochgeladene Inhalte sichert der Auftraggeber zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Heilsversprechen und die Zusage garantierter Behandlungserfolge.
4.7 Mitwirkung. Der Auftraggeber hat healthbookr unverzüglich alle Informationen mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, und diese selbst auf Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber hat zudem die Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Plattform sicherzustellen.
4.8 Folgen unterlassener Mitwirkung. Der Auftraggeber haftet für Schäden und Mehraufwand, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung entstehen. Kann healthbookr deshalb die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen, ist healthbookr berechtigt, die Ausführung zu unterbrechen; alle Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.
4.9 Schad- und Klagloshaltung. Wird healthbookr von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit Inhalten oder Angaben des Auftraggebers in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber healthbookr schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von Ansprüchen zu unterstützen. Erhält healthbookr eine Meldung, dass Inhalte des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen, ist healthbookr berechtigt, die betroffenen Inhalte oder das Profil auszusetzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
4.10 Prüfpflichten. healthbookr hat die eigenen Leistungen so auszuführen, dass sie nicht an sich rechtswidrig sind. Eine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der Inhalte des Auftraggebers oder der von ihm geplanten Verwendung besteht nicht; diese Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
4.11 Unvorhersehbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um ihre Dauer zuzüglich der Dauer der notwendigen organisatorischen Maßnahmen. healthbookr wird den Auftraggeber darüber schriftlich in Kenntnis setzen.
5. Tarife, Testphase, Laufzeit und Kündigung
5.1 Tarife. healthbookr bietet ein kostenloses Basic-Profil sowie ein kostenpflichtiges Professional-Abonnement („Pro”) an. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der Preisseite.
5.2 Laufzeit. Das Pro-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und je nach Wahl des Auftraggebers monatlich oder jährlich abgerechnet.
5.3 Kostenlose Testphase. Dem Auftraggeber wird zu Beginn eine kostenlose Testphase von 90 Tagen eingeräumt. Bereits zu Beginn der Testphase ist ein Zahlungsmittel zu hinterlegen; eine Abbuchung erfolgt während der Testphase nicht. Der Auftraggeber kann das Pro-Abonnement während der Testphase jederzeit mit Wirkung zum Ablauf der Testphase kündigen; in diesem Fall entstehen keine Kosten. Erfolgt keine Kündigung, geht das Pro-Abonnement nach Ablauf der Testphase automatisch in ein kostenpflichtiges Pro-Abonnement über und das hinterlegte Zahlungsmittel wird belastet.
5.4 Kündigung. Das Pro-Abonnement kann vom Auftraggeber jederzeit zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsperiode gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung erfolgt über die Abonnementverwaltung im Dashboard. healthbookr kann das Pro-Abonnement unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
5.5 Automatische Verlängerung. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Pro-Abonnement automatisch um einen weiteren Monat bei monatlicher Abrechnung bzw. um ein weiteres Jahr bei jährlicher Abrechnung.
5.6 Folgen der Beendigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet ausschließlich das Pro-Abonnement. Das Benutzerkonto bleibt als kostenloses Basic-Profil bestehen. Sämtliche Pro-Funktionen und Pro-Inhalte werden deaktiviert. Der Auftraggeber kann sein Konto und die damit verbundenen Daten jederzeit vollständig löschen.
5.7 Beendigung aus wichtigem Grund. healthbookr ist berechtigt, das Vertragsverhältnis sowie den Zugang zur Plattform jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden und in diesem Fall auch das Basic-Profil zu deaktivieren. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere dar:
- Verstoß gegen diesen Vertrag, gegen die Richtlinien oder gegen Anweisungen von healthbookr;
- die Überlassung von Zugängen zur Plattform an unbefugte Dritte;
- die Verwendung der Plattform oder der zugrundeliegenden Infrastruktur für gesetzeswidrige, illegale oder unerlaubte Zwecke bzw. in nicht bestimmungsgemäßer Weise;
- die Verursachung von Störungen der Plattform oder der zugrundeliegenden Infrastruktur;
- die Durchführung von Performance- oder Sicherheitstests ohne vorherige Information von healthbookr;
- das Fehlen oder der Wegfall der berufsrechtlichen Befugnis nach Punkt 4.5;
- Fehlverhalten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von healthbookr.
Vor einer Beendigung aus wichtigem Grund wird healthbookr, soweit dies nach Art und Schwere des Verstoßes zumutbar ist, eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
6. Entgelt und Zahlung
6.1 Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Preisseite angegebene Preis. Bei Auftraggebern mit Sitz in Österreich wird die österreichische Umsatzsteuer verrechnet; bei Auftraggebern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die eine gültige UID-Nummer bekanntgeben, geht die Steuerschuld gemäß Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG auf den Auftraggeber über (Reverse Charge).
6.2 Abrechnung und Fälligkeit. Das Entgelt wird zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode im Voraus fällig und über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt.
6.3 Zahlungsmittel. Die Zahlung erfolgt über die auf der Zahlungsmittelübersicht angeführten Zahlungsmittel. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Mit Abschluss ermächtigt der Auftraggeber healthbookr, die fälligen Entgelte über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.
6.4 Zusatzleistungen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, Schulungen und individuelle Beratung, werden gesondert entlohnt.
6.5 Preisanpassung. healthbookr ist berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes vorzunehmen. Darüber hinaus ist healthbookr berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von healthbookr beeinflussbar ist; die Kostenerhöhung ist nachzuweisen, die fehlende Beeinflussbarkeit glaubhaft zu machen. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
6.6 Zahlungsverzug. Bei verspäteter Zahlung gelten die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung verbundenen, zweckentsprechenden Kosten zu tragen. healthbookr ist zudem berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung offener Forderungen auszusetzen.
6.7 Aufrechnungsverbot. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von healthbookr aufzurechnen, außer die Forderung wurde von healthbookr schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
7. Rechte an Leistungen und Inhalten
7.1 Rechte an der Plattform. Alle Rechte an der Plattform und den vereinbarten Leistungen stehen healthbookr bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform zum eigenen Gebrauch in seinem Unternehmen zu nutzen. Das Recht zur Bearbeitung ist auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt.
7.2 Inhalte des Auftraggebers. Die Rechte an den vom Auftraggeber eingestellten Inhalten verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber räumt healthbookr das nicht exklusive, unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten (insbesondere technisch aufzubereiten) und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies für den Betrieb, die Darstellung und die Bewerbung der Plattform erforderlich ist. Dieses Recht endet mit der Löschung der Inhalte bzw. des Kontos, mit Ausnahme bereits erstellter Sicherungskopien und gesetzlich aufzubewahrender Daten.
7.3 Rechte Dritter. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen von healthbookr auf Werken und Leistungen Dritter mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen aufbauen, und verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.
7.4 Anregungen. Soweit Anregungen des Auftraggebers im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Auftraggeber allfällige damit verbundene Rechte nicht exklusiv an healthbookr, damit healthbookr das Ergebnis allen Kunden zur Verfügung stellen kann.
7.5 Kontrollrecht. healthbookr ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren.
7.6 Referenz. healthbookr ist berechtigt, Name und Logo des Auftraggebers sowie eine kurze Beschreibung der Geschäftsbeziehung im Rahmen der eigenen Werbemittel als Referenz zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zusteht. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen; healthbookr wird die Verwendung dann innerhalb angemessener Frist einstellen.
8. Service-Level
8.1 Gegenstand. Dieser Abschnitt definiert das Standard-Service-Level von healthbookr.
8.2 Kommunikation. Die Kommunikation mit healthbookr erfolgt über das Kontaktformular unter healthbookr.com/kontakt oder per E-Mail an info@healthbookr.com.
8.3 Servicezeiten. Die Servicezeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr (CET) sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr (CET), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.
8.4 Sprachen. Die Kommunikation kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
8.5 Nicht umfasst. Nicht unter dieses Service-Level fallen Schulungen, also umfangreichere oder laufend wiederkehrende Erklärungen aufgrund von Wissensdefiziten des Auftraggebers, sowie individuelle Beratung. Diese können gesondert kostenpflichtig beauftragt werden. healthbookr bietet keinen Support für Fremdanwendungen, etwa integrierte Produkte Dritter.
8.6 Monitoring und Analyse. healthbookr setzt zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit, zur Fehleranalyse und zur Weiterentwicklung Monitoring- und Analysesysteme ein, die Daten über die Nutzung der Plattform verarbeiten. Eine darüber hinausgehende Nutzung dieser Daten findet nicht statt.
8.7 Weiterentwicklung. Die Plattform wird laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt. healthbookr ist berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen sowie bestehende zu verändern oder einzustellen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Über jede wesentliche Änderung oder Einstellung des Serviceangebots wird healthbookr den Auftraggeber zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.
8.8 Systemvoraussetzungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung können sich die Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Leistungen ändern.
8.9 Individuelle Anpassungen. Individuelle Anpassungen für einzelne Auftraggeber sind nach Rücksprache und Zustimmung von healthbookr bei Übernahme der Entwicklungs- und zusätzlichen Infrastrukturkosten möglich.
8.10 Fehlerklassen. Für die Klassifikation von Fehlern gelten:
- Klasse 1: Die Nutzung der Plattform ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit der Plattform.
- Klasse 2: Die zweckmäßige Nutzung ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit, lässt aber eine Weiterverwendung zu.
- Klasse 3: Die zweckmäßige Nutzung ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss und lässt eine weitere Verwendung mit nur geringen Einschränkungen zu.
- Klasse 4: Die zweckmäßige Nutzung ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss.
8.11 Fehlermeldung. Entdeckt der Auftraggeber ein fehlerhaftes Verhalten, ist dies healthbookr unverzüglich über das Kontaktformular zu melden. Die Meldung des Auftraggebers hat eine Problembeschreibung einschließlich Betriebssystem samt Version, Modellbezeichnung des Geräts, Zeitpunkt des Auftretens, betroffene Komponenten, Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Auswirkungen sowie nach Möglichkeit einen Screenshot und/oder ein Video zu enthalten.
8.12 Reaktionszeit. Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung gilt – bezogen auf die Servicezeiten – ein Zeitraum von 24 Stunden bei Klasse 1, 72 Stunden bei Klasse 2, 14 Tagen bei Klasse 3 und 21 Tagen bei Klasse 4. Die Fehlerbehebung erfolgt unter Einsatz angemessener Ressourcen und wird ohne unnötigen Aufschub bis zum Abschluss fortgesetzt.
8.13 Verfügbarkeit. healthbookr betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote und keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen und Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von healthbookr können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Außerhalb der zumutbaren Kontrolle liegen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks, Angriffe sowie Ausfälle oder Verzögerungen bei Telekommunikation, Internet-Service-Provider oder Hosting-Einrichtungen, die nicht im Einflussbereich von healthbookr stehen.
8.14 Geplante Wartung. Über planbare Wartungsarbeiten, die zu einer längeren Unterbrechung führen, informiert healthbookr den Auftraggeber nach Möglichkeit zumindest fünf Tage im Voraus und legt sie soweit zumutbar in nutzungsschwache Zeiten.
9. Datenschutz: Rollenverteilung
9.1 Eigene Verantwortlichkeit von healthbookr. healthbookr betreibt die Plattform als eigener Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Das umfasst insbesondere den Betrieb des Verzeichnisses und der Suche, die Veröffentlichung der Anbieterprofile, die Verwaltung der Benutzerkonten, die Kommunikation mit Suchenden, die Reichweitenmessung sowie die Bewerbung der Plattform. Für diese Verarbeitungen gilt die Datenschutzerklärung.
9.2 Eigene Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Ab dem Zugang einer Terminanfrage oder sonstiger Daten von Suchenden beim Auftraggeber ist dieser für deren weitere Verarbeitung zu eigenen Zwecken – insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung der Behandlung – eigener Verantwortlicher. Jede Partei ist für die Rechtmäßigkeit der von ihr zu eigenen Zwecken durchgeführten Verarbeitungen selbst verantwortlich.
9.3 Auftragsverarbeitung. Soweit healthbookr personenbezogene Daten ausschließlich für Zwecke des Auftraggebers und nach dessen Weisung verarbeitet, handelt healthbookr als Auftragsverarbeiter. Das betrifft insbesondere die Verwaltung der Termindaten des Auftraggebers in seinem Dashboard sowie die optionale Kalendersynchronisation. Für diese Verarbeitungen gilt der Anhang A – Auftragsverarbeitung, der mit Abschluss dieses Vertrages als vereinbart gilt.
9.4 Keine Doppelrolle. Für ein und dieselbe Verarbeitung nimmt healthbookr nur eine Rolle ein. Im Zweifel und bei Verarbeitungen, über deren Zwecke und Mittel healthbookr selbst entscheidet, gilt healthbookr als eigener Verantwortlicher.
10. Datenschutzinformationen zu diesem Vertrag
10.1 Verarbeitete Daten. Im Rahmen der Bereitstellung der Plattform, einer allfälligen Lizenzkontrolle sowie der Produktoptimierung verarbeitet healthbookr gemäß Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter in Form von Informationen über die Datennutzung, Systemstatistiken sowie Computer- und Netzwerkdaten. Darüber hinaus verarbeitet healthbookr personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO, etwa Rechnungslegung) sowie zur Dokumentation der Geschäftsbeziehung (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO).
10.2 Bereitstellung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Stellt der Auftraggeber die zur Vertragserfüllung benötigten Daten nicht zur Verfügung, kann kein Vertrag zustande kommen.
10.3 Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus erfolgt eine Speicherung zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge. Kommt kein Vertrag zustande, werden die Daten für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt.
10.4 Weitergabe. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater und Rechtsanwälte, im Übrigen nur aufgrund gesetzlicher Grundlage oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die eingesetzten Dienstleister sind unter healthbookr.com/subav angeführt.
10.5 Verarbeitung in Drittländern. Die Verarbeitung erfolgt vorrangig in der Europäischen Union. Soweit personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO – insbesondere des EU-US Data Privacy Framework – oder geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO, insbesondere der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Die jeweils herangezogene Grundlage ist je Dienstleister unter healthbookr.com/subav angeführt.
10.6 Rechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Verarbeitungen auf Grundlage des Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO kann er widersprechen.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1 Gewährleistung. Bei Leistungen auf Basis dieses SaaS-Vertrages hat der Auftraggeber ein Recht auf Mangelbehebung nach Maßgabe des Service-Levels (Abschnitt 8). Bei Leistungen, die nicht auf Basis dieses Vertrages erbracht werden, wird das Recht auf Gewährleistung und Gewährleistungsregress auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch, bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung und bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von healthbookr zu. Durch die Behebung eines Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie neu zu laufen.
11.2 Rügepflicht. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel binnen acht Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich zu rügen. Die Rüge hat den Mangel detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben; bei nicht ständig auftretenden Mängeln sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen anzuführen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen ausgeschlossen.
11.3 Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.
11.4 Irrtum und Verkürzung über die Hälfte. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
11.5 Schadenersatz. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von healthbookr beruhen. Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund anderer nicht dispositiver Haftungsvorschriften.
11.6 Fremdleistungen. Jene Dritten, welche vereinbarte Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von healthbookr. Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst – nicht jedoch für deren fachgerechte Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung – ist jede verschuldensabhängige Haftung von healthbookr auf das Auswahlverschulden reduziert und jede verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen. Werden Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, ist jede Haftung von healthbookr ausgeschlossen. Für Fremdleistungen, die der Auftraggeber selbst integriert hat, trifft healthbookr keine Haftung; wird healthbookr über deren Rechtswidrigkeit informiert, ist healthbookr berechtigt, diese zu deaktivieren.
11.7 Eingriffe des Auftraggebers. Greift der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von healthbookr ein oder nimmt er undokumentierte Änderungen vor, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand.
11.8 Keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
11.9 Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von healthbookr ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
11.10 Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn er healthbookr schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
12. Änderungen dieses Vertrages
12.1 Änderungsmitteilung. healthbookr ist berechtigt, diesen Vertrag und die Leistungsbeschreibung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder den geänderten Leistungsumfang erforderlich ist und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
12.2 Widerspruch. Der Auftraggeber kann den Änderungen binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als vereinbart. In der Mitteilung wird healthbookr ausdrücklich auf die beabsichtigten Änderungen, auf die Frist, auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Kündigungsrecht nach Punkt 12.3 hinweisen.
12.3 Kündigungsrecht. Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Partei das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.
12.4 Wirkung. Ab Gültigkeit der neuen Fassung gilt diese auch für alle bereits laufenden Verträge.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und healthbookr ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
13.2 ÖNORM. Sofern vertragliche und technische ÖNORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, finden diese auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung.
13.3 Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen healthbookr und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. healthbookr ist auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers berechtigt.
13.4 Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich zu erklären.
13.5 Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anhang A: Auftragsverarbeitung
Dieser Anhang gilt für jene Verarbeitungen, bei denen healthbookr gemäß Punkt 9.3 als Auftragsverarbeiter tätig wird. Er wird mit Abschluss des SaaS-Vertrages als Vereinbarung gemäß Art. 28 Abs 3 DSGVO geschlossen.
A.1 Rollen. Der Auftraggeber ist Verantwortlicher, healthbookr ist Auftragsverarbeiter.
A.2 Gegenstand und Zweck. Gegenstand der Verarbeitung ist die Speicherung und Verwaltung der vom Auftraggeber und von Suchenden bereitgestellten personenbezogenen Daten zum Zweck der Abwicklung der Kommunikation zwischen Auftraggeber und Suchenden, insbesondere der Terminverwaltung und der optionalen Kalendersynchronisation.
A.3 Art der Verarbeitung. Die Verarbeitung erfolgt elektronisch durch die Plattform healthbookr.
A.4 Dauer. Die Dauer der Verarbeitung ist mit der Laufzeit des SaaS-Vertrages befristet.
A.5 Art der Daten. Umfasst sind die vom Auftraggeber und von Suchenden bereitgestellten Datensätze, insbesondere Kontaktdaten, Termindaten und Nachrichteninhalte. Dabei können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet werden, soweit sich solche aus den Angaben der Suchenden ergeben.
A.6 Kategorien betroffener Personen. Suchende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers.
A.7 Pflichten des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt es, den Inhalt der Verarbeitung, die sich daraus ergebenden Risiken und das benötigte Schutzniveau vorzugeben. Dies umfasst insbesondere die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitungsprozesse, die Erteilung und Dokumentation von Weisungen, die Durchführung von Überprüfungen, die Evaluierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Erfüllung der Betroffenenrechte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit dem geltenden Recht zu verarbeiten.
A.8 Weisungsgebundenheit. healthbookr verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland, sofern healthbookr nicht durch Unionsrecht oder mitgliedstaatliches Recht dazu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt healthbookr dies dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Die Nutzung der Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang gilt als dokumentierte Weisung.
A.9 Vertraulichkeit. healthbookr stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und dass diese Pflicht über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus fortgilt.
A.10 Technische und organisatorische Maßnahmen. healthbookr ergreift die gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Die Grobfassung der Dokumentation ist unter healthbookr.com/tom einsehbar.
A.11 Unterstützung. healthbookr unterstützt den Auftraggeber angesichts der Art der Verarbeitung mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte nach Kapitel III DSGVO sowie bei der Einhaltung der Pflichten nach den Art. 32 bis 36 DSGVO. Soweit dafür bei healthbookr über den üblichen Aufwand hinausgehende Kosten anfallen, sind diese vom Auftraggeber nach Aufwand zu tragen.
A.12 Mitteilungspflichten. healthbookr teilt dem Auftraggeber unverzüglich mit: Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sowie begründete Verdachtsfälle; erhebliche Störungen der Verarbeitung; Verstöße von healthbookr oder von Subauftragsverarbeitern gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder gegen diesen Anhang; die Auffassung, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen Datenschutzrecht verstößt; Anfragen, Beschwerden und sonstige Kommunikationsaufnahmen betroffener Personen mit Bezug zur Auftragsverarbeitung; sowie Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden mit Bezug zur Auftragsverarbeitung.
A.13 Nachweis und Überprüfung. healthbookr stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen. Soweit dafür Kosten anfallen, sind diese vom Auftraggeber nach Aufwand zu tragen. Der Auftraggeber bzw. ein von ihm beauftragter Prüfer hat sich vor Überprüfungen, die zur Einsicht in fremde Daten führen können, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Ein Anspruch auf Einsicht in Quellcode und andere Betriebsgeheimnisse besteht nicht.
A.14 Subauftragsverarbeiter. healthbookr ist berechtigt, Subauftragsverarbeiter heranzuziehen. Die derzeit eingesetzten Subauftragsverarbeiter sind unter healthbookr.com/subav abrufbar und werden mit Abschluss dieses Vertrages genehmigt. Die Heranziehung weiterer Subauftragsverarbeiter wird dem Auftraggeber so zeitgerecht mitgeteilt, dass er Einspruch erheben kann. Nur wenn sofortiges Handeln notwendig ist, etwa beim spontanen Ausfall eines Subunternehmers, ist healthbookr berechtigt, sofort andere Subauftragsverarbeiter einzusetzen und dies unverzüglich im Nachhinein mitzuteilen.
A.15 Einspruch. Im Fall eines Einspruchs werden die Parteien eine einvernehmliche Lösung anstreben. Da das zugrundeliegende Software-as-a-Service-Modell keine Individuallösungen zulässt, wird dies in der Praxis nur möglich sein, wenn die Gründe nicht individueller Natur sind. Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, hat der Auftraggeber das Recht, den SaaS-Vertrag zu kündigen.
A.16 Pflichten weiterer Auftragsverarbeiter. Nimmt healthbookr die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, werden diesem im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in diesem Anhang festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu bieten sind. Kommt ein weiterer Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet healthbookr gegenüber dem Auftraggeber für deren Einhaltung.
A.17 Abschluss der Verarbeitung. healthbookr hat nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach Unionsrecht oder mitgliedstaatlichem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung besteht.